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Sehr geehrter Herr Gruber,

 

herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 04. Januar 2012, in der Sie das Thema der Pflege ansprechen. Der Bayerische Ministerpräsident und CSU Parteivorsitzende, Horst Seehofer, hat mir aufgetragen, Ihnen herzliche Grüße auszurichten und in seinem Namen zu antworten.

 

Es ist richtig, dass 2011 das Jahr der Pflege stattgefunden hat. Sicherlich wünscht man sich immer mehr Ergebnisse, aber die Koalition hat doch einiges  in diesem Bereich vorzuweisen.

So wurde der Beitragssatz um 0,1% angehoben, um Leistungen für demenzkranke Versicherte und für Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz besser versorgen zu können. Diese Beitragserhöhung gilt ab 2013 und bringt den Pflegekassen Mehreinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.

Außerdem wurde für die Pflegebranche ein Mindestlohn eingeführt. Ab dem 01.01.2012 sind mindestens 8,75 Euro (alte Bundesländer einschl. Berlin) bzw. 7,75 Euro (neue Bundesländer) zu zahlen. Ab 01.07.2013 sind mindestens 9,00 Euro (alte Bundesländer einschl. Berlin) bzw. 8,00 Euro (neue Bundesländer) zu zahlen.

 

Für die CSU ist das Thema der Pflege nach dem Jahr der Pflege jedoch nicht abgehakt. Wir sind uns bewusst, dass weiteres Handeln erforderlich ist, um die Pflege auf lange Sicht leistungsstark, qualitativ hochwertig und bezahlbar zu halten. Die CSU hat deshalb auch im Mai des letzten Jahres einen Pflegekongress veranstaltet. Die Ergebnisse dieses Kongresses führen die Beiträge der Senioren-Union, der Frauen-Union, der Christlich Sozialen Arbeitnehmer und des gesundheitspolitischen Arbeitskreises unserer Partei zusammen. Ich habe mir erlaubt, das Papier als Anhang mitzuschicken.

 

Sehr geehrter Herr Gruber, nochmals herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Seien Sie versichert, dass wir uns dem Thema weiterhin annehmen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Einführung

2

3 Die Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich derzeit in einer Vertrauenskrise

4 befindet. Wir brauchen dringend einen Paradigmenwechsel, der sich nicht nur an der

5 Pflegeversicherung und der Sozialhilfe auf der Einnahmenseite orientiert, sondern sich

6 schwerpunktmäßig auf eine nachvollziehbare Transparenz der Kosten auf der

7 Ausgabenseite konzentriert. Ohne die Sozialsysteme in Anspruch zu nehmen, wird der

8 größte Teil der Pflegekosten durch die zu Pflegenden oder deren Angehörige selbst

9 getragen. Der Bürger erwartet einen Nachweis über die Verwendung der Gelder.

10 Der demographische Wandel in Deutschland stellt die Sozialsysteme in Bereichen wie der

11 Pflege vor neue, große Herausforderungen. Während die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr

12 2009 bei 2,9 Millionen lag, wird in den nächsten 10 Jahren mit einer Steigerung des

13 Personenkreises auf 3,4 Millionen gerechnet. Eine Reform der Pflege ist unabdingbar, will

14 man die Qualität der Pflege erhalten bzw. steigern. Schätzungen zufolge fehlen bis dahin ca.

15 125 000 Pflegerinnen und Pfleger für die Alten- und Behindertenpflege. Der Bereich der

16 Pflege besitzt in der Familien-, Gesellschafts-, Sozial- und Seniorenpolitik einen

17 herausragenden Stellenwert. Ein tragfähiges Pflegekonzept für die Zukunft muss der Würde

18 des Menschen eine zentrale Stellung einräumen, die heutigen Pflegestrukturen dem

19 künftigen Bedarf anpassen und zugleich die Finanzierungsgrundlage sichern. Ziel muss eine

20 langfristige Stabilisierung des Pflegesystems sein.

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22

23 1. Prävention und Reha vor Pflege

24

25 Während die Rechtslage in Deutschland der Rehabilitation und Prävention Vorrang

26 einräumt, sind die vorliegenden Angebote und Ergebnisse in diesem Bereich mehr als

27 unzureichend. Dies gilt auch in finanzieller Hinsicht. Auch aufgrund der drei Pflegestufen der

28 gesetzlichen Krankenversicherung werden Einrichtungen, die der Rehabilitation und einer

29 niedrigen Pflegestufe durch gute Pflege Priorität einräumen, nur geringe finanzielle Anreize

30 gegeben.

31 Auch aufgrund einer steigenden Lebenserwartung haben Maßnahmen zur Vermeidung von

32 Pflege und zum Erhalt der Selbstständigkeit eine hohe Priorität. Dabei ist jeder auch selbst

33 gefordert, sich gesund und bewusst zu ernähren und zu bewegen, um dem Prinzip der

34 Prävention Rechnung zu tragen. Jeder will möglichst lange selbstständig und

35 eigenverantwortlich in den eigenen vier Wänden leben, daher müssen die Grundsätze

36 "Prävention vor Reha" und "Reha vor Pflege" gestärkt werden. Zudem können unnötige

37 Pflegekosten vermieden werden. Die Entwicklung von Maßstäben, die die Umsetzung des

Grundsatzes an der Wirksamkeit und nicht an der Menge der 38 Präventions- und

39 Rehabilitationsmaßnahmen messen, ist voranzutreiben.

40 Der Rehabilitationsbedarf sollte bereits bei der Begutachtung durch den Medizinischen

41 Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft werden und bei Bedarf muss die Rehamaßnahme

42 gewährt werden. Ein Anreizsystem zur aktivierenden Pflege in den Pflegeeinrichtungen

43 sollte weiter ausgebaut werden.

44 Um Mobilität sicherzustellen, sind Fahrtdienste zu den Pflegestationen einzurichten.

45 Verschiebebahnhöfe zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen

46 Pflegeversicherung müssen beseitigt werden. Die bisherige Trennung zwischen

47 Kostenträger (GKV) und Nutznießer (SPV) soll beseitigt werden. Dies bedeutet, daß

48 beispielsweise die Pflegekasse künftig die Rehabilitationskosten übernimmt und die Kosten

49 der medizinischen Behandlungspflege von den Krankenkassen übernommen werden.

50

51

52 2. Ambulante Pflege

53

54 Ein freiheitlich selbst bestimmtes Leben entspricht dem christlichen Menschenbild. Deshalb

55 sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst

56 lange in ihrem häuslichen und sozialen Umfeld leben können.

57 Die Pflege zu Hause ist allerdings oft gekennzeichnet von einer häufigen Überforderung der

58 Angehörigen, einem Ringen um die Wahrung einer dauerhaften Qualität in der Pflege sowie

59 finanzieller, rechtlicher und organisatorischer Herausforderungen. So stellen die teilweise

60 fehlenden Möglichkeiten der Vereinbarung der Pflege der Angehörigen mit der beruflichen

61 Tätigkeit eine große gesellschaftliche Herausforderung dar, die einen breiten

62 gesellschaftlichen und politischen Dialog erfordert. Da aber die Hauptlast der häuslichen

63 Pflege auch in Zukunft in erster Linie bei den nahen Angehörigen der Pflegepatienten liegen

64 wird, brauchen sie pflegerische Hilfe, Zeit und Flexibilität, um die Anforderungen der Pflege

65 mit den Anforderungen des Berufs zu vereinbaren.

66 Für die pflegenden Angehörigen ist der bürokratische Aufwand deutlich zu reduzieren. Dafür

67 sind die Einführung einer Checkliste und die Vereinheitlichung der dafür vorgesehenen

68 Dokumente denkbar. Das Pflegegeld soll weiter deutlich erhöht werden. Wenn ambulante

69 Pflegedienste benötigt werden, muss dies berücksichtigt werden. Außerdem sollen

70 Familienmitglieder zeitweise von ihren beruflichen Aufgaben für Pflege befreit werden. Der

71 Ansatz der Familienministerin Kristina Schröder ist ein erster Beitrag zur Vergrößerung der

72 Flexibilität. Allerdings könnte der Ansatz einer zweijährigen Pflegezeit zu kurz gegriffen

73 sein, da sich Pflegeleistungen nicht selten über einen wesentlich längeren Zeitraum

74 erstrecken. Hier wäre es wichtig, auch für die Langzeitpflege passende

Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Strukturen der Kurzzeit- und Verhinderungspfleg75 e

76 müssen verbessert werden. „Pflege daheim“ hat auch in allen Finanz- und Anreizsystemen

77 Vorrang. Dazu müssen auch Möglichkeiten geschaffen werden hinsichtlich Hilfskräften aus

78 dem Ausland. Man sollte sich hier an den Regelungen in Österreich orientieren. Darüber

79 hinaus müssen bestehende Wohnungsstrukturen in städtischen wie ländlichen Bereichen

80 beim Seniorenwohnen, der ambulanten Pflege und neuen Wohn-/Pflegeformen

81 weiterentwickelt werden und einen neuen Stellenwert bekommen. Die Umrüstung von

82 Wohnungen sowie die Schaffung einer Mindestzahl von geeignetem Wohnraum beim

83 Neubau werden zu einer grundlegenden Reform der Wohnungsbau- und Pflegeförderung

84 führen müssen. Auch etwaige Hindernisse im Bayerischen Wohn- und Pflegequalitätsgesetz,

85 die diese Entwicklung hemmen, sind zu korrigieren.

86 Nachholbedarf besteht auch im Bereich der Vernetzung der unterschiedlichen Angebote.

87 Mehr Informationen und eine bessere Vernetzung der Zuständigkeiten der Einrichtungen

88 und der verschiedenen Betreuungsformen sind dringend erforderlich.

89

90

91

92 3. Stationäre Pflege

93

94 In der stationären Pflege hängt die Beibehaltung der Qualität weitestgehend von der

95 Einhaltung des Pflegeschlüssels ab, das heißt von der Zahl der qualifizierten Pflegekräfte.

96 Diese muss also zu jeder Zeit eingehalten werden, auch wenn Pflegekräfte wegen Krankheit,

97 Urlaub oder aus anderen Gründen fehlen. Die Tages- und Nachtpflege sollte von den

98 Pflegeheimen und den Kostenträgern ausgebaut und von den Kostenträgern kostendeckend

99 finanziert werden, weil sie für die pflegenden Familien sehr wichtig ist. Sie soll möglichst

100 flexibel angeboten werden. Auch im Bereich der Tagespflege ist das ehrenamtliche

101 Engagement zu stärken. Denkbar wäre zum Beispiel der Einsatz ehrenamtlicher

102 Betreuungshilfskräfte in den Tageseinrichtungen oder ein ehrenamtlicher Besuchsdienst in

103 stationären Pflegeeinrichtungen und bei Familien mit häuslicher Pflege.

104 MDK und FQA sind aufgefordert, gemeinsame Prüfungen bzw. eine Art „Heimnachschau“

105 durchzuführen.

106 Im stationären Bereich ist der Schaffung von Hausgemeinschaften und flexiblen

107 Wohnformen dort Vorrang einzuräumen, wo sie dem Einzelnen mehr Hilfe und Sicherheit

108 bieten. Eine bedarfsgerechte Zahl von Einzelzimmern soll zur Verfügung gestellt werden und

109 Zweibettzimmer in der stationären Pflege sollen der Nachfrage entsprechend angeboten

110 werden. Die medizinische Versorgung in stationären Einrichtungen muss weiter optimiert

111 werden. Die Entwicklung von geriatrischen Verbundzentren in Kooperation mit Heimen, aber

auch vor allen Dingen die Möglichkeit für Ärzte, sich in Heimen niederzulassen, 112 ist

113 weiterzuentwickeln und von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kassen aktiv zu

114 begleiten.

115

116

117 4. Weiterentwicklung der Pflegeangebote

118

119 Die heutige Realisierung des Prinzips „ambulant vor stationär“ kommt den Interessen der

120 pflegebedürftigen Menschen in der heutigen Form noch zu wenig entgegen. Der

121 Pflegebedarf bei den betroffenen Personen stellt sich wesentlich differenzierter dar, als er

122 von den drei Pflegestufen der gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst wird. Dies macht eine

123 Neugestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs notwendig. Entsprechend sind die

124 Finanzierungsgrundlagen des Pflegeversicherungsgesetzes dazu anzupassen. Als Grundlage

125 hierzu dienen die Ergebnisse des Beirats zur Überprüfung des Begriffs der

126 Pflegebedürftigkeit beim Bundesgesundheitsministerium: „Maßgeblich sind

127 Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den Bereichen der

128 Mobilität, kognitiven Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen,

129 Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen,

130 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, außerhäusliche Aktivitäten und

131 Haushaltsführung.“ (Definition des Beirats). Damit kommt die Pflegeversicherung weg von

132 der so genannten „Minutenpflege“, die lediglich auf Verrichtungen abstellt, zu einem

133 System, das den Bedarf stärker auf den Grad der Selbstständigkeit hin ausrichtet.

134 Prognosen zur Entwicklung der Anzahl an Personen mit Alzheimerkrankheit lassen

135 erwarten, dass die Zahl der Demenzkranken in den nächsten Jahrzehnten deutlich

136 zunehmen wird. Das zeigt, dass Demenz-Erkrankungen nicht nur eine qualitative sondern

137 auch eine quantitative Herausforderung an die Pflege darstellen.

138 Die Verzahnung von ambulant und stationär ist das wichtigste Zukunftsthema für alle

139 gesundheitsrelevanten und pflegerelevanten Bereiche. Alle derzeit guten Angebote bergen

140 eine große Gefahr der Bürokratisierung des nicht ausreichenden Zusammenspiels von

141 Haupt- und Ehrenamt, sowie von ambulant und stationär und damit der Verunsicherung

142 aller Beteiligten. Wir brauchen ein Gesamtkonzept für Pflege, Palliativ- und

143 Hospizbegleitung für alle staatlichen und ambulanten Bereiche für Menschen jeden Alters.

144 Die gesamtkonzeptionelle Idee muss sich auch in den Ausbildungen aller medizinischen und

145 pflegerischen Berufe widerspiegeln, um die vorhandenen, vielfältigen Mehrfachstrukturen,

146 die eher hindern als fördern, in eine richtige Richtung zu lenken. Wir brauchen eine hohe,

147 kompetente, fachliche, menschliche Pflege, Betreuung und Begleitung, unter der

Berücksichtigung finanzieller Ressourcen, zum Wohle einer umfassenden, 148 am jeweiligen

149 Bedürfnis des einzelnen Menschen orientierten Versorgung.

150 Das derzeit geltende System hat außerdem ein Höchstmaß an Bürokratie zur Folge. Die

151 Kerntätigkeit, also die Pflege und die Betreuung, können nur noch sehr eingeschränkt

152 ausgeführt werden, da das das Personal über Gebühr belastet wird und somit wertvolle Zeit

153 für den pflegebedürftigen Menschen verloren geht. Bei den Pflegekräften ist eine

154 zunehmende Verunsicherung durch unangemessene und bürokratische Anforderungen,

155 welche immer schwerer zu überblicken sind, festzustellen. Eine Entbürokratisierung würde

156 keinesfalls eine Einschränkung der notwendigen Dokumentation im Rahmen der

157 Qualitätssicherung bedeuten. Die staatlichen Fachstellen für Pflege- und

158 Behinderteneinrichtungen - Qualitätssicherung und Aufsicht (FQA) und der medizinische

159 Dienst der Kranversicherung (MDK) haben gemeinsam mit Trägern und Berufsverbänden

160 der Pflege grundlegende Vereinfachungen der Bürokratie zu entwickeln.

161 5. Perspektiven für die Pflegeberufe

162

163 Um den starken Fachkräftemangel in der Pflege in den Griff zu bekommen, benötigt man

164 ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Qualitätssicherung und Erfüllung des Pflegebedarfs

165 müssen höchste Priorität eingeräumt werden.

166 Dazu gehört zum einen eine Steigerung bei den Ausbildungszahlen. Alle

167 Pflegeeinrichtungen sind gefordert, Ausbildungsplätze in ausreichendem Maße zur

168 Verfügung zu stellen. Die Finanzierung der Ausbildung der Pflegeschüler soll über SGB V

169 bzw. SGB XI geregelt werden. Eine generalistische Ausbildung für alle Pflegeberufe ist

170 anzustreben und ein Bildungskonzept für den Pflegeberuf zu entwickeln.

171 Wert ist auch auf die weitere Einrichtung dualer akademischer Ausbildungen der

172 Pflegeberufe in verschiedener Ausführung zu legen. Diese Modelle müssen horizontal und

173 vertikal durchlässig sein. Die derzeit geltenden Berufsfachschulausbildungen mit

174 Lernfeldorientierung sind auf eine modulare Struktur umzustellen. Akademische und nicht175

akademische Modulangebote zur fachlichen Weiterqualifizierung und Spezialisierung sind

176 zu erweitern. Außerdem ist Weiterbildung in den Pflegeberufen verpflichtend zu machen.

177 Zur Steigerung der Verweildauer im Beruf und zur Reduzierung von Ausfallzeiten müssen

178 gezielte Maßnahmen ergriffen werden. Neben einem gezielten Personalmanagement und

179 der besseren Möglichkeiten der Qualifizierung sind ein Angebot von intelligenten

180 Dienstplänen und individuelle, familienorientierte Arbeitszeitangebote notwendig. Ältere

181 Pflegekräfte, die in der Pflege bleiben wollen, müssen entsprechende Arbeitsbedingungen

182 gestellt bekommen, die ebenso motivieren und Freude bereiten. Die typischen körperlichen

183 und psychischen Belastungen, sowie der hohe Arbeits- und Zeitdruck müssen entsprechend

184 angepasst werden.

Die Entwicklung einer Berufsordnung in der Pflege und selbstbestimmten 185 Gestaltung von

186 Aus-, Fort- und Weiterbildung durch die Einführung einer Pflegekammer, die im Bayerischen

187 Heilberufgesetz zu regeln ist, ist anzustreben. Die Umsetzung soll dabei im Einvernehmen

188 mit den Berufsverbänden der Pflege und den Kammern erfolgen.

189 Die Pflegenden brauchen eine gesellschaftliche Anerkennung in ihrem Beruf, verbunden mit

190 einem attraktiven Image. Einer Selbsteinschätzung der Pflegenden zufolge ist das Image

191 der Pflegeberufe in Deutschland überwiegend schlecht (51%). Nur rund 15% der Pflegenden

192 bescheinigen den Pflegeberufen ein gutes Image. Zentrale Ergebnisse einer Studie

193 „Imagekampagne“ des IPP Bremen lassen den Schluss zu, dass Pflege derzeit ein „Out-

194 Beruf“ ist. Hierzu müssen die Pflegeberufe besser bezahlt werden. Des Weiteren ist eine

195 Informationsoffensive über die Pflegeberufe hinsichtlich Aufstiegsmöglichkeiten und

196 Höherqualifikation ins Leben zu rufen.

197

198 6. Finanzierung des Pflegesystems

199

200 Um gute Qualität in der Pflege sichern zu können, ist eine solide Finanzierung des

201 Pflegeversicherungssystems erforderlich. Vor allem vor dem Hintergrund des

202 demographischen Wandels und dem damit einher gehenden steigenden Bedarf an

203 Pflegepersonal ist der Bereich der Pflege wirtschaftspolitisch und arbeitsmarktpolitisch von

204 nicht zu unterschätzender Bedeutung.

205 Ein tragfähiges Finanzierungskonzept muss der demographischen Entwicklung Rechnung

206 tragen, ohne dabei gleichzeitig die Generationengerechtigkeit aus den Augen zu verlieren.

207 Auch muss ein solches Konzept auf Solidarität und Sozialverträglichkeit gegründet sein. Um

208 diese Grundsätze zu verwirklichen, sind derzeit verschiedene Varianten in der Diskussion.

209 Lösungsansätze liegen aber noch nicht vor.

210 In der Finanzierungsreform muss sich die Akzeptanz durch die Mehrheit der Bevölkerung für

211 ein Sozialversicherungssystem wieder finden. Die oben genannten bewährten Prinzipien

212 sind dabei als Maßstab für eine zukunftsorientierte Reform zugrunde zu legen.

 

 

Janina Kuhn

Referat Soziales, Arbeit,Vertriebene, Gesundheit und Familie

CSA, UdV, OeD und GPA

 

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Antwort von einer Pinnwand Aktion die wir gemacht haben bei Regio TV

Leute wir werden langsam aber sicher gehört

 

Regio TV Schwaben GmbH + Co. KG Hallo Herr Gruber,

bitte schicken Sie uns doch eine E-Mail mit genauen Infos zur Ihrer Gruppe und Ihren Zielen an die: info.ulm@regio-tv.de. Unsere Redaktion wird sich dann mit der Thematik befassen. Wir melden uns, wenn wir eine programmliche Umsetzung realisieren können.

 

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Antwort der AOK Baden Württemberg auf ein PW Posting unseres Flyers

 

Hallo Claudia,

 

AOK Baden-Württemberg hat dein Foto kommentiert.

 

AOK Baden-Württemberg hat geschrieben: „Hallo Frau Baden, Sie sprechen da ein schwieriges Thema an. Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen, egal ob zuhause, in Pflegeheimen oder Krankenhäusern, ist auch für uns wichtig. Sie schreiben in Ihrem Flugblatt ja selbst bereits, dass es um gesetzliche Regelungen geht. An diese Vorgaben des Gesetzgebers müssen wir uns als Kranken- und Pflegekasse natürlich ebenfalls halten. Natürlich versuchen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten im Sinne unserer Versicherten hier zu informieren und aufzuklären, aber wir können und werden nicht im Alleingang gesetzliche Regelungen ändern. Diese Problematik allein bei einer Krankenkasse anzusprechen hilft daher wenig weiter - weder Ihren Interessen noch den Interessen der pflegebedürftigen Menschen. Wir empfehlen daher, sich mit Ihrem Anliegen auch an die politisch Verantwortlichen zu wenden.

 

Als AOK Baden-Württemberg tun wir viel für die Verbesserung der Pflegesituation bei uns in der Region. Wir bieten unseren Versicherten eine konkrete, qualifizierte Pflegeberatung, schulen pflegende Angehörige, bieten gezielt z.B. eine Sturzprävention in Pflege- und Seniorenheimen an und unterstützen mit unserem Pflegenavigator Betroffene und Angehörige bei der Auswahl eines für sie geeigneten Pflegedienstes oder eines geeigneten Pflegeheimes. Ferner haben wir in 2011 gemeinsam mit vielen Gesundheitspartnern im Land mit dem Vertrag zur Integrierten Versorgung im Pflegeheim (IVP) für eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Personen gesorgt. In Baden-Württemberg bieten derzeit 48 Pflegestützpunkte für Angehörige und Versicherte Unterstützung, diese werden von den Krankenkassen, Pflegekassen und den Kommunen finanziert. Für konkrete Hinweise über Mängel in der Qualität sind wir natürlich dankbar und leiten entsprechende Schritte zur Überprüfung ein. Dafür benötigen wir die Unterstützung der Betroffenen.

Wir versprechen Ihnen: das Thema Pflege ist für uns als Kranken- und Pflegekasse auch zukünftig wichtig. Wir tun alles, um im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unseren Versicherten die beste Versorgung zu bieten.“

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Herr Bürgermeister Olaf Scholz hat mich gebeten, Ihnen für Ihre E-Mail vom 11. Januar 2012 zu danken.

 

Sie kritisieren Bereiche im Gesundheitswesen, die Sie für verbesserungswürdig halten und fordern hier Maßnahmen, um diese wirkungsvoll verbessern zu können. Dazu haben Sie sich, wie Sie schreiben, bereits mit einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt.  Auch wenn der Senat der Freie und Hansestadt Hamburg hier nur bedingt der richtige Ansprechpartner ist, habe ich Ihre E-Mail der Präsidialabteilung der in Hamburg für Fragen des Gesundheitswesens fachlich zuständigen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz übermittelt. Die Ihnen von dort zugehende Antwort bitte ich abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

René Alfeis

Freie und Hansestadt Hamburg

- Senatskanzlei / Bürgerbüro -

 

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Schwerin 19.01.2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Herr Miniterpräsident Erwin Sellering dankt Ihnen für Ihre E-Mail vom 13.01.2012.

Er hat mich gebeten, Ihr Schreiben an das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern weiterzuleiten. Als Ansprechpartner steht Ihnen der Büroleiter herr Zylla ( Tel. 0385/5889001) zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Tilmann Laubner

Leiter des Büros des Ministerpräsidenten

 

 

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Sehr geehrter Herr Gruber,

Herr Ministerpräsident Tillich dankt für Ihre Mail und hat das für Ihre Anfrage zuständige Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz beauftragt, Ihnen zu antworten.

 

Soweit Sie sich in Ihrer Mail zu den Themen Pflege und multiresistente Keime äußern kann ich Ihnen versichern, dass gerade das Thema Pflege eine herausragende Rolle in der Politik der Staatsministerin unseres Hauses spielt. Frau Staatsministerin Clauß legt vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung im Freistaat Sachsen großen Wert auf vernetzte Strukturen und hat u.a. das Pflegenetz Sachsen initiiert. Gerne darf ich Sie in diesem Zusammenhang auch auf das Pflegeportal PflegeN unter www.pflegenetz.sachsen.de verweisen.

 

Hinsichtlich der MRSA-Thematik kann ich Ihnen aktuell berichten, dass im Zuge der Krankenhausplanung für die Jahre 2012 und 2013 folgendes in die Planung aufgenommen wurde:"Zur Behandlung von Patienten mit hochkontagiösen Infektionserkrankungen steht im Klinikum St. Georg Leipzig als überregionale Schwerpunktklinik und Kompetenzzentrum eine gesonderte Isolierstation mit fünf Betten zur strikten Isolierung und eine weitere mit fünf Betten zur Standardisolierung zur Verfügung. Auf Basis eines Staatsvertrags beteiligen sich Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Finanzierung der Einrichtung."

 

Weitere Informationen stehen Ihnen auf den Internetseiten des Freistaates Sachsen und speziell auf den Seiten des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Verfügung, vielleicht schauen Sie mal rein?

 

Bei weiteren konkreten Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

i.A.

Alexander Manzke

Leiter

 

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Sehr geehrter Herr Gruber,

 

Ihren Brief habe ich mit Interesse gelesen.

Aufgrund meiner Arbeit an neuen Projekten, Gastvorträgen im In- und Ausland und der zahlreichen fest zugesagten Termine und Vorbereitungen kann ich keine weiteren Vereinbarungen treffen.

Ich beteilige mich im Rahmen meiner Möglichkeit an den öffentlichen Diskussionen.

 

Alles Gute

 

Ihr Norbert Blüm

 

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Sehr geehrter Herr Gruber,

 

vielen Dank für Ihre Mail. Die Reform der Gesundheits- und Pflegepolitik ist eines der wichtigsten Anliegen der LINKEN. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind hier, wie Sie ja selbst auch angemerkt haben, Augenwischerei und völlig unzureichend. Ausgehende vom Konzept der solidarischen BürgerInnenversicherung haben meine Fachkolleginnen und -kollegen hier umfassende und praktikabele Konzepte ausgearbeitet, die Sie überblicksartig hier nachlesen können: http://www.linksfraktion.de/themen/gesundheitspolitik/,

http://www.linksfraktion.de/themen/pflegereform-2008/, http://www.linksfraktion.de/themen/pflegeversicherung/.

Leider scheint die Regierung momentan kein Interesse an einer Verbesserung der Lage zu haben. Als Oppositionspartei ist es für uns natürlich schwer, konkrete Gesetzesänderungen durchzubringen. Ich freue mich daher sehr, dass Sie sich als Betroffene dieser Politik organisieren und Druck ausüben. Nur so kann die Empörung über die unsoziale Politik und deren katastrophalen Folgen auch in konkrete Verbesserungen umgemünzt werden. DIE LINKE wird auf parlamentarischem Wege und mit den Menschen vor Ort weiter für eine soziale Gesundheitspolitik kämpfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sahra Wagenknecht

 

 

 

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Sehr geehrter Herr Robert,

 

Ihr Schreiben an den ersten Bürgermeister ist von Bürgerbüro der Senatskanzlei an die zuständige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zur Beantwortung weitergeleitet worden. Ich bin gebeten worden, Ihnen zu antworten.

 

Sie sprechen in Ihrem Schreiben zahlreiche Punkte an, die für ein gutes Gesundheitssystem zweifelsohne von großer Bedeutung sind. Seien Sie versichert, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde all diese Themen bewusst sind und diese ihrer Bedeutung angemessen bei der Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung berücksichtigen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Thorsten Wahle

 

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Sehr geehrter Herr Gruber,

Sie haben sich per E-Mail an Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht gewandt und kritisieren unzumutbare und dringend verbesserungsbedürftige Zustände im Gesundheitssystem. Für Ihr ernst gemeintes, gesamtgesellschaftliches Interesse und Engagement gebührt Ihnen Dank

Sie haben gemeinsam mit einer Gruppe Interessierter, u.a. aus sozialen Berufen, dazu eine Petition beim Bundestag eingereicht. Ich bitte Sie, den Ausgang dieses Petitionsverfahrens abzuwarten und möchte dem nicht vorgreifen.

In Thüringen wird sowohl durch die geltenden Rechtsvorschriften und deren Umsetzung, aber auch durch das große Engagement eines jeden Einzelnen im Gesundheits- und Pflegedienst tätigen eine Versorgung auf gutem Niveau gesichert und fortentwickelt. Gesundheitspolitik nimmt einen wichtigen Bereich innerhalb der Aufgaben der Thüringer Landesregierung ein.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Schymura

Bürgerreferat der Thüringer Staatskanzlei

 

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DER REGIERENDE BÜRGERMEISTER Berlin, den 1. Februar 2012

VON BERLIN

- Senatskanzlei III C -

Tel. 030/90 26 23 37

Fax: 030/90 26 23 56

E-Mail: sybille.blomeyer@senatskanzlei.berlin.de

 

 

Herrn

Robert Gruber

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Sehr geehrter Herr Gruber,

der Regierende Bürgermeister hat mich gebeten, Ihnen und den Mitunterzeichnern Ihrer E-Mail vom 8. Januar 2012 zu danken, in der Sie eindrucksvoll Probleme schildern, die sich trotz aller Maßnahmen, die die Politik in den letzten Jahren ergriffen hat, in der Pflegepraxis auftun. Herr Wowereit hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Da Sie sich auf die Pflegesituation im Land Berlin beziehen, ist zunächst festzuhalten, dass Berlin durchaus über ein qualitativ hochwertiges und quantitativ umfangreiches Angebot in der ambulanten und stationären Pflege verfügt. Das bereits vorhandene Netz an Informations- und Beratungsstellen sowie an weiteren pflegeflankierenden Diensten wurde durch die eingerichteten Pflegestützpunkte sowie durch neue niedrigschwellige und ambulante Angebote erweitert. Mit einem regional ausgewogenen Angebot an Formen ambulanter Versorgung in Tages-, Kurzzeit- und Langzeitpflegeeinrichtungen kommt Berlin somit der den Ländern zugewiesenen Aufgabe gemäß § 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) nach, eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur vorzuhalten.

Um Bürgerinnen und Bürgern gleich zu Beginn zu unterstützen, wenn Fragen der Pflege im Raum stehen, ist eine kompetente Beratung notwendig, die die Bürger durch den sogenannten „Pflegedschungel“ sicher leitet. Mit der Einrichtung der Berliner Pflegestützpunkte gibt es seit 2009 ein breites Beratungsangebot in Berlin. Dieses Angebot wird durch Fortbildungen, Fachdiskussionen sowie enger Zusammenarbeit mit gesamtstädtischen (z.B. dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung sowie dem Landesseniorenbeirat) wie bezirklichen Gremien weiter optimiert.

Über das Pflegeportal des Landes sowie Informationsschriften, wie der Broschüre zur häuslichen Pflege, werden den Bürgerinnen und Bürgern weitere Informationen an die Hand gegeben.

In Berlin wurde bereits im Frühjahr 2011 eine Landesinitiative „Für ein gutes Leben im Alter“, als Qualitäts- und Qualifizierungsoffensive für die Fachkräftesicherung in der Altenpflege gestartet. Im Rahmen dieser Landesinitiative spielt das Thema Wertschätzung der Arbeit der Pflegenden eine zentrale Rolle. Es geht insbesondere darum, durch geeignete Maßnahmen die Attraktivität der Arbeit in den verschiedenen Pflegeeinrichtungen zu steigern. Unter der Internet-Adresse http://www.dienstleistungsmetropole-berlin.de/de/altenpflege.html werden alle Aktivitäten und Veranstaltungen dokumentiert und über geplante Veranstaltungen auch im Vorfeld informiert. Die Veranstaltungen sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Ich lade Sie ausdrücklich ein, Ihre Anregungen und Ideen einzubringen.

Dies sind gewissermaßen die von Landesseite erbrachten Leistungen, um die Pflegequalität zu verbessern.

Das von Ihnen beklagte Zeitmanko ist ohne Zweifel ein schwerwiegendes Problem und wird allgemein gesehen. Hier ist zu berücksichtigen, dass – wie das Gesundheitswesen allgemein – auch das gesamte Angebot der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung auf marktwirtschaftlichen Prinzipien basiert. Danach sind Leistungen und deren Vergütung zwischen den Kostenträgern und den Leistungsanbietern zu vereinbaren. Dies schließt jedoch die Sicherung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards ausdrücklich mit ein. Die Verhandlungsergebnisse sind Ausdruck eines Interessenausgleichs zwischen den Partnern. Die Finanzierung muss letztlich leistungsgerecht sein.

Die Einhaltung der vereinbarten Qualitätskriterien wird durch die Verpflichtung der Leistungsanbieter zur Einrichtung eines internen Qualitätsmanagements unterfüttert sowie durch externe Qualitätskontrollen überprüft. Gerade auf diesem Gebiet ist in den vergangenen Jahren viel im Interesse der Nutzer passiert, beispielsweise in kürzeren Abständen erfolgende und nicht angemeldete Kontrollbesuche sowie Transparenzberichte, die veröffentlicht werden müssen.

Viele die Qualität der Pflege beeinflussende Faktoren ergeben sich durch gesetzliche Regelungen, die zumeist in der Gesetzgebungskompentenz des Bundes stehen. So wird auf Bundesebene etwa diskutiert, die bislang unterschiedlichen Ausbildungen in der Alten-, Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einem einheitlichen Berufsgesetz zusammen zu führen. Zudem wird die Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs als notwendig angesehen. Dieser müsse neben der körperlichen auch die psychisch kognitive Beeinträchtigung des Pflegebedürftigen berücksichtigen.

Es wird Ihnen bekannt sein, dass die Bundesregierung eine nächste Reform zur Pflegeversicherung plant, in der es u.a. auch um eine optionale Leistungsabrechnung bei der ambulanten Pflege gehen soll. Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag vertritt allerdings die Auffassung, dass es eines sehr viel umfassenderen und nachhaltigeren Ansatzes bei der Reform der Pflegeversicherung bedarf, damit wirklich allen Menschen in unserer Gesellschaft ermöglicht wird, in Würde zu altern. Elementare Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Pflegequalität ist nicht zuletzt, dass die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden.

In seinen durch den Regierenden Bürgermeister dem Abgeordnetenhaus am 12. Januar vorgestellten Richtlinien der Regierungspolitik hat der Senat von Berlin ausdrücklich anerkannt, dass eine verlässliche Pflegequalität auch motivierte, gut ausgebildete und angemessen entlohnte Pflegekräfte zur Bedingung hat. Der Senat wird Initiativen zur Änderung der entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen auf den Weg bringen oder unterstützen, die die Sicherung des Arbeitsplatzes, ein faires verlässliches und Existenz sicherndes Einkommen fördern und geeignet sind, prekäre Beschäftigung einzudämmen sowie Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Im Bundesrat wird sich der Senat auch für die Verabschiedung einer umfassenden nationalen Präventionsstrategie im Gesundheitswesen einsetzen, die auch auf Verbesserungen bei der Hygiene in Kranken- und Pflegeeinrichtungen zielen muss.

Mit Blick auf die von Ihnen angesprochene, äußerst ernst zu nehmende Ausbreitung von multiresistenten Erregern wird im Land Berlin – wie von der Gesundheitsministerkonferenz empfohlen – seit 2009 ein regionales Netzwerk aufgebaut, das darauf abzielt, alle im Gesundheitswesen beteiligten Akteure, seien es Krankenhäuser, Pflegedienste, Rettungsdienste oder niedergelassene Ärzte, zu einem gemeinsamen Handeln zusammenzuführen. Das Dachnetzwerk wird durch lokale Netzwerke in den Bezirken ergänzt. Sie werden mehr Informationen zu diesem ganzheitlichen Ansatz im Internet unter www.berlin.de/sen/gesundheit/vorsorge/mrsa/index.html finden.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen Eindruck in die Komplexität der Thematik vermittelt zu haben sowie in die vielfältigen Anstrengungen auf Bundes- und Landesebene, den bestehenden Missständen Abhilfe zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Blomeyer

 

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Sehr geehrter Herr Gruber

 

vielen Dank für Ihr Schreiben. Oskar Lafontaine hat Ihr Schreiben an die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Steinke, weitergeleitet.

 

Mit freundlichen Grüßen, auch von Oskar Lafontaine

 

Dennis Bard

Büro Oskar Lafontaine

 

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Sehr geehrter Herr Gruber,

Herr Lafontaine hat mir Ihre Mail weitergeleitet.

Entsprechend den Verfahrensrichtlinien haben Sie fristgerecht eine Eingangsbestätigung erhalten, eine Stellungnahme des BMG wird derzeit eingeholt.

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden Sie unterrichtet.

Altenpflege, Palliativversorgung und Nosokomialinfektionen sind Themen, die den Abgeordneten aller Fraktionen im Petitionsausschuss bekannt sind.

Entscheidend ist der mehrheitliche Wille im Ausschuss, um die Bundesregierung aufzufordern, in Ihrem Anliegen tätig zu werden.

 

Da Sie auch nach politischer Unterstützung fragen, kann ich hier nur für meine Fraktion DIE LINKE sprechen, die bereits in dieser als auch letzten Wahlperiode verschiedene Anträge zu den benannten Themen eingebracht hat - siehe hierzu die Fraktionsseite unserer gesundheitspolitischen Sprecherin Martina Bunge

(http://www.linksfraktion.de/abgeordnete/martina-bunge/profil/) button "Parlamentarische Initiativen".

Es gibt sogar einen speziellen Antrag zu MRSA /(Drucksache/ 16/11660 Krankenhausinfektionen vermeiden - siehe unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/116/1611660.pdf),

der leider wie alle anderen Anträge im Bundestag durch die jeweilige parlamentarische Mehrheit abgelehnt worden ist.

Für Ihre Petition wünsche ich viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Steinke

Vorsitzende des Petitionsausschusses

des Deutschen Bundestages

MdB DIE LINKE

 

 

 

 

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Sehr geehrter Herr Gruber,

Ministerpräsident Kurt Beck hat Ihr Schreiben vom 16. Januar 2012 erhalten und das Bürgerbüro der Landesregierung gebeten, Ihnen zu antworten.

Ich habe dieses Schreiben an das zuständige Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Johannes Brüchert

 

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Von Angis Angestellter

 

Ingrid Ludwig

Referat Gesundheitspolitik

 

Sehr geehrter Herr Gruber,

für Ihre E-Mail vom 17. Januar 2012 an Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel danke

ich Ihnen. Wegen der Vielzahl der täglich hier eingehenden Schreiben ist es der Frau Bundeskanzlerin

leider nicht möglich, in jedem Fall persönlich zu antworten. Sie hat mich daher

mit der Beantwortung des Schreibens beauftragt und bittet hierfür um Verständnis.

Mit Ihrem Schreiben weisen Sie auf verbesserungswürdige Umstände im sowohl Bereich

der Pflege, als auch im Bereich der Krankenhaushygiene hin. Gleichzeitig teilten Sie mit,

dass Sie Mitte Januar eine diesbezügliche Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht

haben und bitte die Bundeskanzlerin um Unterstützung.

Ich hoffe Sie haben Verständnis dafür, dass die Bundeskanzlerin dies aus grundsätzlichen

Erwägungen nicht tun kann. Das Petitionsrecht ist ein unantastbares Grundrecht der Bürger

unseres Landes. Es räumt ihnen das Recht ein, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen

schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Es ist so

eine Art Zwiegespräch des Bürgers mit seiner Volksvertretung. Der Petitionsausschuss

gehört zum Deutschen Bundestag und die Petenten haben ein Recht darauf, dass Ihr Anliegen

durch die Mitglieder des Ausschusses ohne jegliche politische Beeinflussung sachlich

geprüft wird. Eine Einmischung der Bundeskanzlerin zu Gunsten oder gegen ein zu prüfendes

Anliegen würde der Unabhängigkeit des Bundestages widersprechen. Ein Engage-

ment der Bundeskanzlerin könnte als versuchte Beeinflussung und Machtmissbrauch verstanden werden.

 

Ich darf Sie daher bitten, die Antwort des Petitionsausschusses abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ingrid Ludwig

 

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LAND BRANDENBURG

Minisle¡iunlúrÁóeitso¡ales, FÉuenùndFañilie lPoslach601163 | 14411PoEdãm

Nur per E-lvlail:

Facebook/Pf legeakivisten

c/o Herrn Robert Gruber

g ruberrobert@arcor.de

Potsdam, den 20.Februar2012

Sehr geehrter Herr Gruber, sehr geehrte Damen und Herren,

Hen Ministerpräsident Matthias Platzeck hat mich gebeten, den an ihn gerichteten

Appell lhrer Facebook-Gruppe zu beantworten. Zunächst möchte ich lhnen

für lhr Engagement in Sachen Pflege danken. Es ist bekannt, dass die deutsche

Pflege- und Betreuungsbranche an einer eklatanten Schwäche ihrer Protagonisten

krankt. lm Vergleich zu Pharmaindustrie, Gesundheitswirtschaft und Arztelobby

ist die Pflege geradezu kläglich aufgestellt. Das steht in einem krassen

Widerspruch zu ihrer gesellschaftlichen Bedeutung. Dieses Vakuum sollte nicht

Leuten riberlassen werden, die von Pflege nícht viel verstehen, Gerade deshalb

ist die Stimme engagierter Personen und Organisationen so wichtig. Hilfreich

wäre es allerdings, wenn die Kritik sachlich fundiert dort angebracht wird, wo sie

tatsächlich hingehört.

Zugegeben: das ist in der Pflegepolitik nicht ganz einfach. Auch die von lhnen

vorgetragenen Kritikpunkte berrihren unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche,

Für die Regelung von Leistungsansprüchen in Gesundheit und Pflege ist der

Bund verantwortlich und hat dafür zwei Systeme der sozialen Sicherung aufgestellt:

die Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch Fünf und die Pflegeversicherung

nach dem Sozialgesetzbuch Elf.

Die zur täglichen Sicherung der Ernährung, Körperhygiene und Mobilität erforderliche

Grundpflege wurde mit der hauswirtschaftlichen Unterstützung von der

klassischen Krankenpflege getrennt, die dadurch auf den medizinischen Aspekt

(medizinische Behandlungspflege, Sicherung der äztlich verordneten therapeutischen

Maßnahmen) reduziert und im Leistungsbereich der Krankenversicherung

angesiedelt ist. Angebote zur Vermeidung sozialer lsolation, Begegnungsstätten

und Nachbarschaftinitiativen liegen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge

und stehen leistungsrechtlich in keiner Verbindung zur Pflege,

Diese Situation ist dringend reformbedürftig, da stimme ich mit lhnen überein.

II Telefon: (0331)866-0 I Telefax: (0331) 866-5108 lE-Mail: postslelie@masfbrandenbuq.de

Ministerium für

Arbeit, Soziales,

Frauen und Familie

Heinr¡ch-Mann-AIlee 103

14473 Potsdam

Bearb.: Herr llte

Gesch-z.: 23 - 5600 A1V2

Hausruf: (0331)866 - 5231 Fax: (0331)866 - 5209

Internet: www. masf .brandenburg.de

donald.ilte@masf brandenburg.de

Tram: 91, 93 in Richtung BhfRehb cke

92, 96, 98,99 in Richt ng Kirchsteigfeld

Haltestelle Kunelsdorfer Straße

PKW: EinfahrtHoÉtweg

*%e* r

Seite 2

Wenn wir nun auftretende Probleme verstehen wollen, um sie dann auch tal

sächlich zu beheben, müssen wìr uns die Mühe geben, sehr genau hinzusehen,

Die Pflege- und Gesundheitspolitik des Landes geht deshalb weit über die bloße

Umsetzung der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen hinaus. In Brandenburg

geht es darum, dass kleine, dezentrale Lösungen ermöglicht werden - passgenau

und flexibel.

Wir fangen nicht bei null an. ln den letzten Jahren sind auf Bundes- und Landesebene

wichtige Veränderungen eneicht worden. Brandenburg hat politisch viel

dazu beigetragen, dass die Pflegeversicherung neben den professionellen,

hauptberuflichen Hilfen auch niedrigschwellige Angebote kennt. ln der Debatte

um die zweite Stufe der Pflegereform hat Brandenburg eine ganz maßgebliche

Rolle gespielt. Sie finden viele der von uns eingebrachten Pos¡tionen in dem

beigefügten Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November

2011 wieder, s.Anlage. Diese Argumentationslinie wird in der Debatte um den

vom Bundesgesundheitsminislerium vorgelegten Entwurf eines Pflege-

Neuausrichtungsgesetzes fortgeführt.

Es ist also keinesfalls so, dass Probleme tatenlos hingenommen werden. Demokratie

ist nicht einfach - sie erfordert aktives Engagement der Bürgerinnen und

Bürger. ln diesem Sinne kann ich Sie nur ermutigen, sich weiter, aber gut gezielt

einzumischen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ministerium für

Arbeit, Soziales,

Frauen und Familie

IMe

Ulrich Wendte

Referatsleiter

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Sehr geehrte PflegeaktivistInnen,

 

vielen Dank für Ihre ausführliche E-Mail. Gerne bin ich bereit, diese zu beantworten.

DIE LINKE im Bundestag setzt sich für eine Pflegereform ein. Denn eine Leistungsverbesserung für pflegebedürftige Menschen ist schon lange überfällig. Hier verweise auf einen Artikel in der neusten Ausgabe unseres Magazins "Clara." zum Thema "Pflege" auf Seite 32 ff.: http://www.youblisher.com/p/259648-Demokratie-in-Gefahr/

Die gesundheitspolitische Position der LINKEN können Sie auch in unserer Broschüre nachschlagen:

http://www.klaus-ernst-mdb.de/fileadmin/klausernst/Downloads/Gesundheit_und_Pflege/Positionspapiere/gk_broschuere_sw.pdf

 

Wie die LINKE sich auch noch für "Gesundheit und Pflege" einsetzt, können Sie folgenden Links entnehmen:

 

Eine Studie im Auftrag der Fraktion DIE LINKE zur solidarischen Bürgerinnen und Bürgerversicherung vom 31.08.2011

http://www.klaus-ernst-mdb.de/fileadmin/klausernst/Downloads/Gesundheit_und_Pflege/Positionspapiere/110826-bu-rgerversicherung-gesamt.pdf

 

Flugblatt der Bundestagsfraktion: Gesundheit und Pflege gerecht Finanzieren vom 16.09.2011

http://www.klaus-ernst-mdb.de/fileadmin/klausernst/Downloads/Wahlkreis/20110915-a5-buergerversicherung.pdf

 

Antrag der Bundestagsfraktion vom 28.09.2011: "Gesundheit und Pflege solidarisch finanzieren"

 

http://www.klaus-ernst-mdb.de/fileadmin/klausernst/Downloads/Gesundheit_und_Pflege/Parlamentarische_Initiativen/Antrag Gesundheit und Pflege solidarisch finanzieren 17-7197.pdf

 

Antrag vom 25.03.2010: "Solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in Gesundheit und Pflege einführen

http://www.klaus-ernst-mdb.de/fileadmin/klausernst/Downloads/Gesundheit_und_Pflege/Parlamentarische_Initiativen/Buergerversicherung.pdf

 

 

Broschüre der Bundestagsfraktion DIE LINKE von 2009:

http://www.klaus-ernst-mdb.de/fileadmin/klausernst/Downloads/Gesundheit_und_Pflege/Positionspapiere/2009_08_Brosch_Linke_Buergerversicherung.pdf

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrich Maurer


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Berlin, 12. März 2012
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
Heinz Lanfermann

Mitglied des Deutschen Bundestages
Staatssekretär a.D.
Vorsitzender Arbeitskreis III der FDP-Fraktion
– Arbeit, Soziales, Gesundheit u. Pflege –
Heinz Lanfermann, MdB · Platz der Republik 1 · 11011 Berlin

Christine Aschenberg-Dugnus

Mitglied des Deutschen Bundestages
Pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion
__
__
Sehr geehrter Herr Gruber,
vielen Dank für Ihr Mail vom 3. März 2012 und die darin zum Ausdruck gebrachten Vorschläge
zur Verbesserung unseres Gesundheitssystems. Gern antworten wir Ihnen zuständigkeitshalber
gemeinsam in unserer Funktion als gesundheitspolitischer Sprecher und
pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.
Mit Blick auf Ihre generelle Kritik an unserem Gesundheitssystem möchten wir zu allererst
daran erinnern, dass wir in der glücklichen Lage sind, dass wir ein Gesundheitssystem in
Deutschland haben, um dass uns viele Länder beneiden. Durch die Versicherungspflicht
können alle Menschen am medizinischen Fortschritt teilhaben. Niemand fällt bei der Gesundheitsversorgung
durch ein Raster, da letztlich die Solidargemeinschaft für die Bedürftigen
aufkommt. Durch die flächendeckende Präsenz von Haus- und Fachärzten, ist die
wohnortnahe Behandlung auch bei sehr speziellen Krankheitsbildern eine Selbstverständlichkeit.
Und selbst die oftmals kritisierten Wartezeiten, um einen Termin bei manchem
spezialisierten Facharzt zu erhalten, sind verschwindend kurz im Vergleich zu den oft gelobten
Ländern Skandinaviens.
Dennoch darf niemand die Augen vor der Realität verschließen, weshalb wir auf drei wesentliche
Aspekte verweisen wollen. Zum einen wird die medizinische Versorgung durch ein festes
Budget finanziert, was sich vornehmlich aus Versichertenbeiträgen und Steuermitteln
speist. Dieses Budget ist fix und kann nicht von heute auf morgen gesteigert werden, auch
wenn dies natürlich in vielerlei Hinsicht wünschenswert wäre. Gleichzeitig wird das Handeln
im Gesundheitssystem durch die diametralen Interessen der Leistungsträger, Leistungserbringer,
Versicherten und auch Unternehmen bestimmt. Wir verstehen zwar Ihre Argumentation,
dennoch sind bei der Gesetzgebung ausgewogene und Ausgleich schaffende Entscheidungen
zu treffen, weshalb nicht immer alle Interessensgruppen mit allen politischen Ent-
Herrn
Robert Gruber
per E-Mail: gruberrobert@arcor.de
..3

Seite 2 von 4 Seiten des Schreibens vom 12. März 2012
scheidungen vollends zufrieden sein werden. Patentrezepte gibt es nicht. Darüber hinaus
dürfen Sie nicht vergessen, dass vornehmlich die Unternehmen, die Sie als „Heuschrecken“
deklarieren und denen Sie „Profitgier“ vorwerfen, für den medizinischen Fortschritt sorgen,
an dem alle Menschen in unserem Land teilhaben möchten. Es ist deshalb aus unserer
Sicht auch nicht verwerflich, dass Unternehmen, die Milliardenbeträge in Forschung und
Entwicklung stecken und nebenbei für zahlreiche Arbeitsplätze sorgen, entsprechend honoriert
werden wollen.
Im Ergebnis geht es uns als christlich-liberale Koalition einzig und allein „um eine auf Dauer
bezahlbare Gesundheit der Patienten“. Dieses Ziel ist die oberste Prämisse unserer Gesundheitspolitik.
Mit Blick auf die vergangenen zwei Jahre verweisen wir gern darauf, dass
es uns mit den letzten drei großen Reformgesetzen (GKV-Finanzierungsgesetz, Arzneimittelneuordnungsgesetz
und Versorgungsstrukturgesetz) gelungen ist, die von der Vorgängerregierung
übernommene Schuldenlast von knapp 9 Mrd. EUR auch unter enormer Sparanstrengungen
von Industrie und Leistungserbringern in einen Überschuss des Gesundheitsfonds
von 10 Mrd. EUR zu überführen. Damit haben wir die Finanzierung der Gesundheitsversorgung
für die knapp 70 Mio. GKV-Versicherten mittelfristig gesichert und bereits heute
die Strukturen dafür geschaffen, dass die Menschen auch zukünftig eine wohnortnahe, flächendeckende
Versorgung auf bekannt hohem Niveau erwarten können.
Die von Ihnen angesprochenen Defizite im Hygienemanagement deutscher Gesundheitseinrichtungen
haben auch wir frühzeitig erkannt. Es ist in der Tat nicht akzeptabel, dass sich ca.
600.000 Patienten bei ambulanten und stationären Behandlungen eine Infektion zuziehen,
an der letztendlich bis zu 15.000 der Betroffenen sterben. Deshalb haben wir bereits zwei
wichtige Bausteine zur Eindämmung und Prävention geliefert.
Mit dem Infektionsschutzgesetz haben wir in 2011 die einzelnen Bundesländer beauftragt,
für alle Krankenhäuser präventive Hygienepläne zu erlassen. Diese Vorgaben können sogar
auf alle Arztpraxen ausgeweitet werden. Darüber hinaus wurden die Krankenhäuser verpflichtet,
speziell ausgebildetes Hygiene-Fachpersonal vorzuhalten, um die Einhaltung der
Hygienevorschriften zu überprüfen und den Einsatz von Antibiotika zu dokumentieren und zu
bewerten.
Flankiert werden die Maßnahmen vor Ort durch die bessere Erforschung und Weiterentwicklung
der Krankenhaushygiene. Neben der bestehenden Kommission für Krankenhaushygiene
und Infektionsprävention wird dazu eine weitere Kommission am Robert-Koch Institut
errichtet. Beide Einrichtungen definieren den gültigen Standard der aktuell erforderlichen
Präventionsmaßnahmen, die durch die Leiter der Kliniken umzusetzen sind.
Ebenso sorgt das Infektionsschutzgesetz für mehr Transparenz, Qualität und Wettbewerb,
indem sich die Patienten zukünftig über die Hygienequalität in den verschiedenen Krankenhäusern
informieren können. Die Kriterien zur Bewertung werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss
entwickelt.
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Seite 3 von 4 Seiten des Schreibens vom 12. März 2012
Anfang diesen Jahres haben wir mit dem Gesetz zur Durchführung internationaler Gesundheitsvorschriften
den Standard hinsichtlich auftretender Infektionskrankheiten weiter erhöht.
Zukünftig müssen die Gesundheitsämter der Länder das für Infektionsschutz zuständige Robert-
Koch-Institut und auch die örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden innerhalb kürzerer
Fristen über das Aufkommen von Infektionskrankheiten unterrichten, damit schneller
überregionale Maßnahmen ergriffen werden können. Damit haben wir die Lehren aus der
letztjährigen EHEC-Krise gezogen. Die Evaluation hatte gezeigt, dass die Meldefristen zu
lang waren, um angemessen und schnell auf die überregionale Infektionsgefahr reagieren zu
können. Mehr Effizienz und Schnelligkeit erwarten wir insbesondere auch von der Einführung
einer einheitlichen informationstechnischen Basis in den Ländern. Mit dem Gesetz haben wir
den Weg für die Erprobung und Einführung eines einheitlichen elektronischen Meldesystems
durch das Robert-Koch-Institut geebnet.
Hinsichtlich ihrer Anmerkungen zur Pflege können wir Ihnen folgendes berichten: Der Zeitdruck,
der in der Pflege herrscht, ist allen Verantwortlichen bekannt. Deshalb ist es ein zentrales
Anliegen unserer nun auf den Weg gebrachten Pflegereform, wegzukommen von der
starren Minutenpflege und somit die stärkere Hinwendung zum Pflegebedürftigen zu fördern.
Künftig sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen neben der hauswirtschaftlichen Betreuung
auch einfachere Betreuungsleistungen abrufen können. Hierbei handelt es sich beispielsweise
um die Beaufsichtigung und Begleitung von Demenzkranken in ihrem Alltag, die
keine tatsächlichen Unterstützung im pflegerischen Sinne benötigen, aufgrund ihrer eingeschränkten
Alltagskompetenz aber nicht allein gelassen werden können. Gerade für diese
Menschen wird es zukünftig auch möglich sein, statt starrer Leistungskomplexe auch Zeitkontingente
von den Pflegediensten in Anspruch zu nehmen.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist es, die pflegenden Angehörigen zu entlasten. All diejenigen,
die sich mit Pflege beschäftigen, wissen, welche hohen Anforderungen und Belastungen
mit der Betreuung eines Pflegebedürftigen einhergehen.
Die Arbeit, die hier für die Angehörigen und auch für die Gesellschaft geleistet wird, muss
stärker anerkannt werden. Wir wollen das Verständnis und die Sensibilität besonders für
Demenzkranke und ihre Angehörigen bei den Menschen wecken. Das kann man aber nicht
einfach per Gesetz tun. Der Gesetzgeber kann nur die Rahmenbedingungen schaffen für ein
Klima des Verständnisses für die besondere Situation betroffener Menschen. Im Ergebnis
heißt das, dass sich unsere Gesetzgebung daran messen lassen muss, wie sie den Alltag
ganz konkret vielleicht nicht unbedingt schöner macht, aber immerhin weniger anstrengend.
Dies gilt insbesondere für Menschen im mittleren Erwachsenenalter. Denn durch den kontinuierlichen
Anstieg des Erstgebärendenalters geraten viele Menschen in die schwierige Lage,
zwei Generationen gleichzeitig versorgen zu müssen: die pflegebedürftigen Eltern und
ihre eigenen Kinder. Viele Menschen sehen ihren persönlichen Lebensentwurf dadurch vor
eine schwierige Herausforderung gestellt.

Seite 4 von 4 Seiten des Schreibens vom 12. März 2012
Damit dieser emotionale und zeitliche Spagat bewerkstelligt werden kann und persönliche
Lebensentwürfe nicht zu stark in den Hintergrund geraten, brauchen wir individuelle Lösungen.
Das flexible Abrufen von Leistungskomplexen, Anrechnung der Pflegezeiten auf die
persönlichen Rentenansprüche, weniger Bürokratie und neue Pflegeformen und -
umgebungen werden hier Abhilfe schaffen.
Wir halten es für dringend geboten, den Alltag pflegender Angehöriger durch eine Stärkung
ihrer Entscheidungsfreiheit angenehmer zu machen. Die Angehörigen selbst sollen entscheiden
können, welche individuellen Leistungskomplexe oder Zeitkontingente sie zur Versorgung
ihres Familienmitglieds abrufen. Nur sie sind in der Lage zu entscheiden, ob es
sinnvoll ist, ein Zeitkontingent für die Betreuung des pflegebedürftigen Vaters zu buchen,
weil erst damit eine Koordinierung der Aktivitäten der Kinder möglich wird. Wer Kinder hat,
weiß, was es bedeutet, den eigenen Beruf, Schule, Sport, Musikunterricht und Freizeit der
Kinder zu koordinieren. Einen demenzkranken Angehörigen lässt man mitunter ungern allein,
um die Kinder zum Fußballtraining zu fahren. Kann man sich jedoch für ein Zeitkontingent
zur Betreuung des altersverwirrten Vaters entscheiden, ist nicht nur dieser Transfer möglich
– auch ein notwendiger Behördengang oder der Einkauf im Supermarkt sind noch drin, wenn
man weiß, dass der Vater gut versorgt ist. Mit genau dieser Flexibilisierung wollen wir erreichen,
dass Angehörigenpflege, Kinder, Familienleben und Beruf besser unter einen Hut zu
bekommen sind.
Auch was die überbordende Bürokratie angeht, sind wir bestrebt, alle unnötigen Dokumentationspflichten
abzuschaffen. Es darf z. B. nicht sein, dass bei der Bewertung von Pflegeheimen
diejenigen Häuser die besten Noten erhalten, die mittels einer eigens dafür angestellten
Person die besten Dokumentationen einreichen aber unterdurchschnittliche Versorgung bietet,
wenn gleichzeitig Top-Einrichtungen schlechte Noten erhalten, weil sie mehr Zeit für gute
Pflege am Menschen aufwenden und Dokumentationspflichten vernachlässigen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat eigens für den Bürokratieabbau eine Ombudsstelle
eingerichtet. Frau Elisabeth Beikirch kümmert sich anhand ganz konkreter Beispiel aus der
Praxis um den Abbau unnötiger Bürokratie. Auch Sie, die sich intensiv mit diesem Thema
beschäftigen, sind herzlich eingeladen, Frau Beikirch entsprechende Anregungen zukommen
zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Lanfermann MdB Christine Aschenberg-Dugnus MdB 

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Sehr geehrter Herr Gruber,

Wir haben diese mit Peter Maffay eingehend besprochen und er begrüßt Ihr Engagement.
Leider sieht er in den nächsten zwei Jahren – aufgrund der Fülle von Terminen, Reisen, Verpflichtungen zugunsten der Peter Maffay Stiftung
und letztendlich auch aufgrund seines neuen Tabaluga Projektes (Albumaufnahme und Tournee) – keine Möglichkeit an Ihrem Projekt mitzuwirken.

Mit der Bitte um Verständnis, verbleiben wir mit besten Grüßen

Romana Nirschl
BÜRO PETER MAFFAY


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Sehr geehrter Herr Gruber,

 

Ihrer Einschätzung, dass es sowohl im Bereich des Gesundheitssystems als auch der Altenpflege dringenden Handlungsbedarf gibt, stimme ich voll und ganz zu. Und wie Sie bin ich der Ansicht, dass den im Jahr der Pflege gemachten Ankündigungen bis jetzt zu wenige Taten gefolgt sind. Die Verantwortung dafür trägt aber in erster Linie der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Minister Bahr konnte offensichtlich aus Termingründen nicht nach Nürnberg kommen, worauf die Veranstalter Frau Brigitte Meyer (FDP-Landtagsabgeordnete, Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit) und mich gebeten haben, als Vertreter der Regierungsparteien an dem Podium teilzunehmen. Diakon Beucker hatte bei der Diskussion ja selber darauf hingewiesen, dass wir im Grunde genommen die falschen Adressaten für die geäußerte Kritik seien. Die maßgeblichen Entscheidungen fallen in diesem Bereich eben im Bundestag und im Bundesministerium und nicht im Bayerischen Landtag.

 

Einiges konnte in den vergangenen Monaten im Bereich Pflege dennoch erreicht werden. Ich denke dabei an die Anhebung des Beitragssatzes, um an Demenz leidende Menschen besser betreuen zu können. Darüber hinaus wurde ein Mindestlohn für die Pflegebranche eingeführt.

 

In Bayern gibt es seit dem vergangenen Jahr einen Pflegebeauftragten, der mithelfen soll, die Qualität in bayerischen Pflegeeinrichtungen zu verbessern. Im Mai 2011 hat die CSU außerdem einen Kongress zum Thema Pflege veranstaltet. Die CSU-Landtagsfraktion wird in Kürze eine Reihe von Anträgen ins Parlament einbringen, in denen auch Ergebnisse dieses Kongresses aufgegriffen wurden. Meine Fraktionskollegen und ich wissen, dass weiterhin großer Reformbedarf herrscht, weswegen das Thema Pflege bei uns weiter prioritär auf der Tagesordnung stehen wird.

 

Was das Problem der multiresistenten Keime anbelangt: hier hat die CSU im Bundestag darauf hingewirkt, dass in den Krankenhäusern Hygienepersonal und zusätzliche Ärzte eingesetzt werden, um die Zahl der Infektionen zu senken. Das Infektionsschutzgesetz wurde entsprechend geändert. Den in Ihrer Mail geäußerten Vorwurf des jahrelangen „Nichtstuns“ kann ich daher nicht gelten lassen.

 

Auch in Zukunft werde ich im Rahmen meiner Möglichkeiten als Landtagsabgeordneter darauf hinwirken, dass bei Reformen im Gesundheitssystem die Interessen der Patienten an erster Stelle stehen. Ich begrüße es sehr, dass Sie sich zusammen mit ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern zu einer Interessengruppe zusammengeschlossen haben. Wie ich bereits bei der Podiumsdiskussion sagte ist es wichtig, dass der öffentliche Druck auf die Politik aufrechterhalten wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Imhof, MdL


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